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Reselling und Gewerbe: Ab wann du ein (Neben-)Gewerbe anmelden musst und wie es geht

TL

Gründer von ResellTrack · 400+ Nutzer

Aus dem Ausmisten wird ein Hobby, aus dem Hobby ein Nebenverdienst: Du kaufst auf dem Flohmarkt, im Second-Hand-Laden oder online ein und verkaufst auf Vinted, eBay oder Kleinanzeigen weiter. Irgendwann kommt die Frage, die viele Reseller vor sich herschieben: Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?

Die kurze Antwort: Ja, sobald du Ware gezielt einkaufst, um sie regelmäßig mit Gewinn weiterzuverkaufen. Eine feste Grenze in Euro oder Verkäufen gibt es nicht. Neben einem Job meldest du ein Nebengewerbe an, beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, zum Start der Tätigkeit. Die Gebühr legt die Gemeinde fest. Danach folgt innerhalb eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Regeln auf dem Stand Oktober 2026, geprüft auf gesetze-im-internet.de, elster.de, bundesfinanzministerium.de und den Seiten der Industrie- und Handelskammern. Für deinen Einzelfall wende dich an dein Gewerbeamt, dein Finanzamt, deine IHK oder einen Steuerberater.

Ab wann ist Reselling ein Gewerbe?

Das Gesetz kennt keine Zahl wie „ab 30 Verkäufen“ oder „ab 2.000 €“. Entscheidend ist die Art der Tätigkeit. Das Einkommensteuergesetz definiert einen Gewerbebetrieb als „selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird“ und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt (§ 15 Abs. 2 EStG). Die Handelskammer Hamburg fasst es so zusammen: Ein Gewerbe übt aus, wer persönlich unabhängig ist, die Tätigkeit regelmäßig und gegen Entgelt ausübt und dabei einen Gewinn anstrebt, wobei es nicht darauf ankommt, ob dieser tatsächlich erzielt wird (Handelskammer Hamburg).

Übertragen auf Reselling heißt das:

Situation Einordnung
Du verkaufst deine eigene, getragene Kleidung Privatverkauf, kein Gewerbe, auch bei vielen Verkäufen
Du verkaufst einmalig einen Fehlkauf Privatverkauf
Du kaufst regelmäßig im Second-Hand-Laden ein, um auf Vinted teurer zu verkaufen Typischerweise Gewerbe
Du kaufst Restposten oder Lots, um sie einzeln weiterzuverkaufen Typischerweise Gewerbe
Du verkaufst dieselben Modelle immer wieder Starkes Indiz für ein Gewerbe

Ob du „noch Hobby“ oder „schon Gewerbe“ bist, beurteilt das Finanzamt nach dem Gesamtbild: Herkunft der Ware, Häufigkeit, Gewinnabsicht, Auftreten. Dass Plattformen deine Verkäufe ab 30 Verkäufen oder 2.000 € im Jahr melden, ändert an dieser Einordnung nichts. Die Meldung macht nur sichtbar, was ohnehin gilt. Die Regeln für Privatverkäufe, die Meldepflicht und die Spekulationsfrist erklären wir ausführlich im Ratgeber Vinted Steuern und Finanzamt.

Nebengewerbe oder Gewerbe: der Unterschied

„Nebengewerbe“ ist kein eigener Rechtsbegriff mit eigenen Regeln. Es ist ein ganz normales Gewerbe, das du neben einer Haupttätigkeit betreibst, etwa einem Angestelltenjob, einem Studium oder in Elternzeit. Die Anmeldung läuft genauso wie beim Hauptgewerbe, auf dem Formular gibst du an, dass du die Tätigkeit im Nebenerwerb ausübst. Steuerlich gelten dieselben Gesetze.

Was du neben der Anmeldung im Blick behalten solltest:

  • Arbeitgeber: Viele Arbeitsverträge enthalten Regeln zu Nebentätigkeiten. Lies deinen Vertrag und sprich im Zweifel vorher mit deinem Arbeitgeber.
  • Krankenversicherung und Sozialleistungen: Beziehst du Leistungen oder bist du familienversichert, kann ein Nebenverdienst Folgen haben. Kläre das direkt mit deiner Krankenkasse oder der zuständigen Stelle.
  • Zeit und Umfang: Wenn das Reselling größer wird als dein Hauptjob, ändert sich die Einordnung. Dann lohnt eine Beratung.

Gewerbe anmelden: Schritt für Schritt

1. Beim Gewerbeamt anmelden

Die Pflicht steht in der Gewerbeordnung: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, „muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen“ (§ 14 Abs. 1 GewO). Gleichzeitig heißt: zum Start, nicht erst, wenn das Geschäft gut läuft. Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der du dein Gewerbe betreibst, für Reseller meist der Wohnort.

Laut IHK Rhein-Neckar ist die Anmeldung in vielen Städten und Gemeinden auch online möglich. Du brauchst in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eine kurze Beschreibung der Tätigkeit, etwa „Online-Handel mit Gebrauchtwaren, insbesondere Bekleidung“
  • das Startdatum
  • die Angabe, ob es sich um einen Nebenerwerb handelt

Vorsicht: Im Netz gibt es kostenpflichtige Formulardienste, die wie Behörden aussehen. Melde dich direkt über die Seite deiner Stadt oder deines Bundeslandes an.

2. Was das Gewerbeamt weitergibt

Du musst nicht jede Stelle selbst informieren. Laut IHK Rhein-Neckar gibt das Gewerbeamt die Anmeldung unter anderem an das Finanzamt, die IHK, das Statistische Landesamt und die Berufsgenossenschaft weiter. Auch die Abgabenordnung sieht vor, dass die Gemeinde das Finanzamt informiert (§ 138 AO).

3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Das ist der Schritt, den viele vergessen. Seit dem 1. Januar 2021 musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit unaufgefordert und elektronisch an dein Finanzamt übermitteln. Danach bekommst du deine Steuernummer per Post (elster.de). Dafür brauchst du ein ELSTER-Konto. Die Handelskammer Hamburg weist darauf hin, dass die Registrierung etwa zwei Wochen dauert. Leg das Konto also früh an.

Im Fragebogen machst du neben persönlichen Angaben wie Adresse und Bankverbindung Angaben zu den erwarteten Umsätzen und Gewinnen. Daraus leitet das Finanzamt ab, ob du Umsatzsteuererklärungen abgeben musst und ob es Vorauszahlungen für Einkommensteuer festsetzt (Handelskammer Hamburg). Hier entscheidest du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt.

Tipp für Reseller: Schätze realistisch. Ein zu hoch geschätzter Gewinn führt zu Vorauszahlungen, ein zu niedrig geschätzter Umsatz kann bei der Kleinunternehmerregelung Probleme machen.

4. IHK-Mitgliedschaft

Mit der Anmeldung wirst du automatisch Mitglied deiner Industrie- und Handelskammer. Das klingt teurer, als es für kleine Reseller meist ist: Natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 € nicht übersteigt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gründer außerdem in den ersten Jahren befreit (§ 3 Abs. 3 IHKG).

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Betrag. Die Gebühr legt die zuständige Behörde vor Ort fest. Zwei offizielle Beispiele zeigen die Spanne:

  • Die Handelskammer Hamburg nennt für die Gewerbeanzeige in Hamburg 20 € (Seite aktualisiert am 28.09.2026).
  • Die IHK Rhein-Neckar nennt für ihre Region eine Gebühr von 10 bis 60 €.

Den genauen Betrag findest du auf der Seite deines Gewerbeamts. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER kostet nichts. Laufende Kosten entstehen vor allem, wenn du einen Steuerberater beauftragst oder später Beiträge an die IHK zahlst.

Steuern im Reselling-Gewerbe

Einkommensteuer auf den Gewinn

Als Gewerbetreibender versteuerst du deine Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Maßgeblich ist der Gewinn, nicht der Umsatz: Verkaufserlöse minus Betriebsausgaben, also vor allem Wareneinkauf, aber auch Versandmaterial, Etikettendrucker oder Software, die du für das Reselling nutzt. Für kleine Gewerbe reicht in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Der Gewinn wird mit deinen übrigen Einkünften, etwa deinem Gehalt, zusammengerechnet.

Deshalb gilt: Jeden Einkaufsbeleg aufheben, auch Kassenbons vom Flohmarkt oder Screenshots von Vinted-Käufen. Ohne Nachweis kannst du deine Ausgaben schwer belegen.

Gewerbesteuer

Für Einzelunternehmer gilt ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 GewStG). Liegt dein Gewerbeertrag darunter, fällt keine Gewerbesteuer an. Für die meisten Nebengewerbe ist das zunächst kein Thema.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Als Unternehmer bist du grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich davon, wenn dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Im Jahr der Gründung gilt laut Bundesfinanzministerium die Grenze von 25.000 €: Der Umsatz, der diese Grenze übersteigt, unterliegt bereits der Regelbesteuerung (BMF-Schreiben vom 18. März 2025).

Was das für Reseller bedeutet:

  • Es zählt der Umsatz, nicht der Gewinn. 25.000 € Verkaufserlöse sind schneller erreicht, als man denkt, vor allem mit Markenware oder Sneakern.
  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen. Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und kannst in der Regel auch keine Vorsteuer abziehen.
  • Verzicht bindet fünf Jahre. Du kannst auf die Regelung verzichten, bist dann aber mindestens fünf Kalenderjahre daran gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG).

Ob sich für Gebrauchtwaren die Differenzbesteuerung lohnt, wenn du über den Grenzen liegst, ist eine Frage für einen Steuerberater.

Gewerbe auf Vinted, eBay und Kleinanzeigen

Mit der Anmeldung bist du auch gegenüber Käufern Unternehmer. Das hat Folgen: Gewerbliche Verkäufer müssen sich auf Plattformen als solche zu erkennen geben, Anbieterinformationen wie Name und Anschrift bereithalten (§ 5 DDG) und Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht einräumen (§ 312g BGB). Jede Plattform hat dafür eigene Kontotypen und Bedingungen.

  • Vinted: Vinted verlangt von Gewerbetreibenden einen Pro-Account, nennt Deutschland aber noch nicht unter den Pro-Ländern. Was das konkret bedeutet, erklären wir in Vinted Pro: gewerblich auf Vinted verkaufen.
  • eBay und Kleinanzeigen: Beide unterscheiden zwischen privaten und gewerblichen Konten, mit eigenen Gebühren für gewerbliche Verkäufer. Die kostenlosen Konditionen für Privatverkäufer gelten dann nicht mehr. Prüf die aktuellen Bedingungen der Plattform, bevor du umstellst.

Typische Fehler

  • „Erst mal testen, anmelden kann ich später.“ Die Anzeige muss gleichzeitig mit dem Beginn erfolgen. Eine Anmeldung ist schnell gemacht, nachträgliche Klärungen mit dem Finanzamt sind aufwendiger.
  • Den Fragebogen vergessen. Die Gewerbeanmeldung ersetzt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht. Die Frist beträgt einen Monat.
  • Private Sachen und Ware vermischen. Halte fest, was aus deinem eigenen Kleiderschrank stammt und was du zum Weiterverkauf gekauft hast.
  • Mit dem Umsatz statt mit dem Gewinn planen. Für die Einkommensteuer zählt der Gewinn, für die Kleinunternehmerregelung der Umsatz. Beides solltest du kennen.
  • Mehrere Konten, um unter Schwellen zu bleiben. Das ändert nichts an deiner Steuerpflicht.

Checkliste für den Start

  1. ELSTER-Konto beantragen, die Registrierung dauert etwa zwei Wochen.
  2. Arbeitsvertrag auf Regeln zu Nebentätigkeiten prüfen.
  3. Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde anmelden, online oder vor Ort, mit Angabe Nebenerwerb.
  4. Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen und über die Kleinunternehmerregelung entscheiden.
  5. Ein separates Konto oder zumindest eine saubere Liste für Einnahmen und Ausgaben anlegen.
  6. Alle Belege aufbewahren.
  7. Auf den Plattformen auf ein gewerbliches Konto umstellen, wo das vorgesehen ist.
  8. Im Zweifel einmal einen Steuerberater oder die Gründungsberatung deiner IHK fragen.

Als Gewerbe zählt jeder Einkauf

Sobald dein Reselling angemeldet ist, ist jeder Einkauf eine betriebliche Entscheidung. Ware, die liegen bleibt, bindet Geld und taucht trotzdem in deinen Ausgaben auf. Bevor du einkaufst, lohnt der Blick darauf, was sich tatsächlich verkauft und zu welchem Preis. Dafür gibt es ResellTrack: Der Scan einer Nische zeigt die beobachteten Vinted-Verkäufe mit einem Score von 0 bis 100, Lens schätzt den Wiederverkaufspreis eines Artikels anhand eines Fotos. ResellTrack kauft und verkauft nichts für dich, es analysiert Verkaufsdaten, ab 24 € im Monat ohne Gratis-Test (Preise). Als Betriebsausgabe gehört ein solches Abo, wie jedes Werkzeug für dein Gewerbe, in deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wie du vor dem Einkauf rechnest, zeigt unser Vinted-Gewinnrechner, den Überblick über das Geschäftsmodell gibt der Pillar-Artikel Reselling in Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann muss ich für Reselling ein Gewerbe anmelden?

Sobald du Ware gezielt einkaufst, um sie regelmäßig mit Gewinn weiterzuverkaufen. Eine feste Grenze in Euro oder Verkäufen gibt es nicht, entscheidend ist eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnabsicht. Wer nur eigene, gebrauchte Sachen verkauft, braucht kein Gewerbe.

Was kostet es, ein Nebengewerbe anzumelden?

Die Gebühr legt deine Gemeinde fest, einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es nicht. Die Handelskammer Hamburg nennt für Hamburg 20 €, die IHK Rhein-Neckar für ihre Region 10 bis 60 €. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ist kostenlos.

Wie melde ich ein Nebengewerbe an?

Genauso wie ein Hauptgewerbe: beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, in vielen Städten auch online, mit Ausweis, Tätigkeitsbeschreibung und Startdatum. Auf dem Formular gibst du an, dass du die Tätigkeit im Nebenerwerb ausübst. Innerhalb eines Monats reichst du dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer zahlen?

Nein, solange dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus und kannst in der Regel keine Vorsteuer abziehen.

Ist ein Nebengewerbe steuerfrei?

Nicht automatisch. Der Gewinn aus dem Nebengewerbe wird zu deinen übrigen Einkünften addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Gewerbesteuer fällt erst an, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt, Umsatzsteuer entfällt bei der Kleinunternehmerregelung.

Was passiert, wenn ich kein Gewerbe anmelde?

Wer eine Gewerbeanzeige nicht oder nicht rechtzeitig macht, handelt ordnungswidrig (§ 146 Abs. 2 GewO), und das Finanzamt kann Steuern für die Vergangenheit nachfordern. Durch die Meldungen der Plattformen ab 30 Verkäufen oder 2.000 € im Jahr erhält das Finanzamt Daten über deine Verkäufe. Melde dein Gewerbe deshalb zum Start an.

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